2x Solarkabel Verlängerung 4 mm², 1 - 5 Meter, mit MC4 Solarstecker rot/schwarz
Normaler Preis
€6,99
im Angebot
inkl. MwSt., zzgl. Versandkosten
Diese Solarkabel gibt es Varianten mit unterschiedlichen Längen. An den Kabelenden befinden sich jeweils MC4-Solarstecker.
Es handelt sich immer um ein Kabelpaar mit den Farben Rot und Schwarz.
Zur Verwendung im Innenbereich, als auch im Außenbereich geeignet.
Stecker und Kabel sind TÜV zertifiziert.
Technische Daten:
Robustheit
- UV-beständig nach EN60811-501
- Öl-beständig nach EN60811
- Ozon-beständig nach EN50396
- Halogenfrei nach EN50525-1
- Rauchgasdichte nach EN61034-2
- Flammen-Test nach EN60332-1-2
Elektrische Eigenschaften:
- Nenn-Spannung: 1500 V DC
- Nenn-Strom: 50A [Variante: Querschnitt 4 mm²]
- Nenn-Strom: 70A [Variante: Querschnitt 6 mm²]
- Maximale Leiter-Temperatur: +120 ℃
- Umgebungs-Temperatur-Bereich: -40 bis +90 ℃
- Leiter Widerstand (max.): 5,09 Ω / km @ 20 ℃ [Variante: Querschnitt 4 mm²]
- Leiter Widerstand (max.): 3,39 Ω / km @ 20 ℃ [Variante: Querschnitt 6 mm²]
- Spannungsfestigkeit (Durchschlagfestigkeit): 6,5 KV / 5 Minuten
- Haltbarkeitsdauer: ≥ 25 Jahre
Physikalische Eigenschaften:
Variante: Querschnitt 4 mm²:
- Durchmesser Stromleiter: 2,6 mm
- Dicke Isolierung: 0,9 mm
- Durchmesser Isolierung: 4,4 mm +- 0,2 mm
- Dicke Ummantelung: 0,9 mm
- Durchmesser Ummantelung: 6,2 mm +- 0,2 mm
Info 0% / 19% MwSt-Satz
Dieses Angebot wird in zwei Varianten, einmal mit 0% MwSt und mit 19% MWSt angeboten. Der Kauf mit 0% MWSt ist laut gesetzlicher Neuregelung ab 1.1.2023 an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Diese hängen u.a. vom Einsatzzweck ab.
Achten Sie insbesondere auf die Voraussetzung, ob dieser Artikel in Wohnungsnähe, z.B. für eine Balkonsolaranlage, eingesetzt werden soll. In diesem Fall kann der 0% MWSt-Satz gelten.
Nicht gefördert wird z.B. der Einsatz im mobilen Bereich außerhalb der Wohnungsnähe, z.B. beim Camping. In diesem Fall müssen Sie den Artikel mit 19% MWSt. kaufen.
Beachten Sie bitte unbedingt die diesbezüglichen Voraussetzungen, welche am Ende der Artikelbeschreibung beschrieben sind und detailliert in unseren AGBs in § 6 „Kauf von Solarprodukten mit MwSt.-Satz 0%“. Mit Kauf erklären Sie rechtsverbindlich, dass sie diese Voraussetzungen erfüllen.
Voraussetzungen 0% MwSt
Es wurde gesetzlich beschlossen, dass für den Kauf von Solaranlagen, dazugehörigen Komponenten sowie Lieferung- und Installations-Dienstleistungen ab 1.1.2023 der Mehrwertsteuersatz von 0% gilt, sofern bestimmte Voraussetzungen gegeben sind.
Die gesetzliche Neuregelung erfolgt im Artikel 9 des JStG 2022 und durch die Änderung des § 12 UStG und Hinzufügens des neuen Absatzes 3.
Kaufen Sie dieses Angebot, zu einem Mehrwertsteuersatz von 0% für Photovoltaikprodukte oder dazugehörigen Komponenten, bestätigen Sie mit Kaufabschluss folgende Punkte, welche zwingend als Voraussetzung gelten:
- Sie kaufen als Privatperson
- Sie sind selbst Betreiber der Photovoltaikanlage
- Die Photovoltaikanlage wird in Deutschland installiert und innerhalb Deutschlands geliefert.
- Die bestellten Produkte werden Teil einer Photovoltaikanlage mit einer installierten Gesamtleistung von laut Marktstammdatenregister (MaStR) nicht mehr als 30 kWp sein
- Sogenannte Inselanlagen sind auch von dem Nullsteuersatz betroffen, auch wenn für Sie keine Registrierungspflicht im Marktstammdatenregister besteht. In diesem Fall ist aus Vereinfachungsgründen davon auszugehen, dass der Leistungsempfänger Betreiber der Photovoltaikanlage ist.
- Die Photovoltaikanlage wird in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen, sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienenden Tätigkeiten genutzt werden, installiert
Die Bestätigung erfolgt laut AGB §6 „Kauf von Solarprodukten mit MwSt.-Satz 0%“, welchen Sie bei Kauf und Vertragsabschluss zustimmen müssen.
Sollten nicht alle Voraussetzungen wie gefordert vorliegen und sie den Artikel trotzdem kaufen wollen, müssen laut Gesetz 19% MwSt zusätzlich berechnet werden. Kontaktieren Sie uns in diesem Fall unbedingt vor Kaufabschluss.
Sollte sich bei einer nachträglichen Prüfung herausstellen, dass die geforderten Voraussetzungen tatsächlich nicht vorlagen und es zu einer Steuernachforderung durch das Finanzamt kommt, so ist Innomate berechtigt gegenüber dem Käufer nachträglich Schadensersatz zu fordern.