Achtung! 0% MWSt ab 1.1.2023 für Komponenten für Solaranlagen bis 30 kWp (laut Martstammdatenregister).

LiFePO4 Akku 12V 60Ah mit Display und USB (B-Ware)

LiFePO4 Akku 12V 60Ah mit Display und USB (B-Ware)

Normaler Preis €99,00 im Angebot inkl. MwSt., zzgl. Versandkosten

Info B-Ware / Restposten

Diese Akkus wurde von uns 2020 als Test-Artikel bezogen.
Sie wurden gelegentlich und nur selten in einen unserer Demo-Solaranlagen benutzt, die Anzahl durchlaufener Zyklen liegt unter 100.
Der Akku ist völlig in Ordnung und kann noch viele Jahre genutzt werden.
Dieses Modell besitzt ein Display auf welchem die aktuelle Spannung angezeigt wird.
Außerdem besitzt es zwei USB-Anschlüsse.
Wir möchten zwei letzte Exemplar nun als Restposten verkaufen.

Technische Daten

Elektrische Eigenschaften Spannung 12,8 V
Kapazität 60 Ah
Zyklen ~ 2000 bei 80% DOD
Physische Daten Gewicht 8,0 kg
Maße (LxBxH) 259 x 167 x 212 mm
Anschlüsse M8 x 1.0
Standard Entladung Maximaler kontinuierlicher Entladestrom 40-60A
Spitzen-Entladestrom (<1s) 150A
Entlade Cut-off Spannung 9-10V
Standard Ladung Ladespannung 14,6-14,8 V
Ladestrom 10-20A
Zellen Zelltyp 26650

 

Warnhinweise

  • Darf bei Beschädigung nicht benutzt werden
  • Nicht öffnen
  • Nicht zerlegen
  • Nicht kurzschließen
  • Nur im Trockenen nutzen
  • Darf nicht mit Feuer in Kontakt kommen

 

Info 0% / 19% MwSt-Satz

Dieses Angebot wird in zwei Varianten, einmal mit 0% MwSt und mit 19% MWSt angeboten. Der Kauf mit 0% MWSt ist laut gesetzlicher Neuregelung ab 1.1.2023 an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Diese hängen u.a. vom Einsatzzweck ab.

Achten Sie insbesondere auf die Voraussetzung, ob dieser Artikel in Wohnungsnähe, z.B. für eine Balkonsolaranlage, eingesetzt werden soll. In diesem Fall kann der 0% MWSt-Satz gelten.
Nicht gefördert wird z.B. der Einsatz im mobilen Bereich außerhalb der Wohnungsnähe, z.B. beim Camping. In diesem Fall müssen Sie den Artikel mit 19% MWSt. kaufen.

Beachten Sie bitte unbedingt die diesbezüglichen Voraussetzungen, welche am Ende der Artikelbeschreibung beschrieben sind und detailliert in unseren AGBs in § 6 „Kauf von Solarprodukten mit MwSt.-Satz 0%“. Mit Kauf erklären Sie rechtsverbindlich, dass sie diese Voraussetzungen erfüllen.

Voraussetzungen 0% MwSt

Es wurde gesetzlich beschlossen, dass für den Kauf von Solaranlagen, dazugehörigen Komponenten sowie Lieferung- und Installations-Dienstleistungen ab 1.1.2023 der Mehrwertsteuersatz von 0% gilt, sofern bestimmte Voraussetzungen gegeben sind.

Die gesetzliche Neuregelung erfolgt im Artikel 9 des JStG 2022 und durch die Änderung des § 12 UStG und Hinzufügens des neuen Absatzes 3.

Kaufen Sie dieses Angebot, zu einem Mehrwertsteuersatz von 0% für Photovoltaikprodukte oder dazugehörigen Komponenten, bestätigen Sie mit Kaufabschluss folgende Punkte, welche zwingend als Voraussetzung gelten:

  • Sie kaufen als Privatperson
  • Sie sind selbst Betreiber der Photovoltaikanlage
  • Die bestellten Produkte werden Teil einer Photovoltaikanlage mit einer installierten Gesamtleistung von laut Marktstammdatenregister (MaStR) nicht mehr als 30 kWp sein
  • Sogenannte Inselanlagen sind auch von dem Nullsteuersatz betroffen, auch wenn für Sie keine Registrierungspflicht im Marktstammdatenregister besteht. In diesem Fall ist aus Vereinfachungsgründen davon auszugehen, dass der Leistungsempfänger Betreiber der Photovoltaikanlage ist.
  • Die Photovoltaikanlage wird in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen, sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienenden Tätigkeiten genutzt werden, installiert

Die Bestätigung erfolgt laut AGB §6 „Kauf von Solarprodukten mit MwSt.-Satz 0%“, welchen Sie bei Kauf und Vertragsabschluss zustimmen müssen.

Sollten nicht alle Voraussetzungen wie gefordert vorliegen und sie den Artikel trotzdem kaufen wollen, müssen laut Gesetz 19% MwSt zusätzlich berechnet werden. Kontaktieren Sie uns in diesem Fall unbedingt vor Kaufabschluss.

Sollte sich bei einer nachträglichen Prüfung herausstellen, dass die geforderten Voraussetzungen tatsächlich nicht vorlagen und es zu einer Steuernachforderung durch das Finanzamt kommt, so ist Innomate berechtigt gegenüber dem Käufer nachträglich Schadensersatz zu fordern.